Honorar

Heilpraktiker sind grundsätzlich in der Kalkulation ihrer Honorarsätze frei. 

Gesetzlich Versicherte müssen die Kosten der Behandlung in der Regel privat tragen, erkundige Dich bitte bei Deinem Versicherungsträger, ob Du im Anschluss einen Teil der Kosten erstattet bekommst. Manche gesetzliche Krankenversicherungen stellen für Heilpraktikerbehandlungen einen gewissen Jahresbetrag zur Verfügung. Ansonsten kannst Du die Kosten als außergewöhnliche Belastungen steuerlich absetzen.

Häufig übernehmen private Krankenkassen, Zusatz- und Beihilfeversicherungen die anfallenden Heilpraktiker-Behandlungskosten ganz oder teilweise. Bitte erkundige Dich im Vorfeld bei Deiner Versicherung, was Deine Police abdeckt.

Im Wesentlichen werden Leistungen nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) erstattet. Diese ist aber, anders als bei Ärzten, keine amtliche Gebührenordnung. Wichtig für Dich ist zu wissen, dass unser Rechnungsbetrag gilt, unabhängig, wie Deine Kasse erstattet, da Du unser Vertragspartner bist (und nicht die Versicherung).

Mein Stundensatz beträgt 85€ pro Stunde.

Im Stundensatz enthalten sind die gängigen Arzneimittel und Medizinprodukte, die bei Deinem Termin in meiner Praxis direkt verwendet werden (Pflaster, Nadeln, Tapes, Moxa, Ampullen, Globuli etc.).

Ich erbringe ausschließlich Heilpraktiker-Dienstleistungen und verkaufe weder Arzneimittel, noch verdiene ich daran. Ich arbeite grundsätzlich auf Rechnung, die alle Kriterien für die Erstattung durch Leistungsträger erfüllt.

Wenn Du einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen kannst, sag ihn mir bitte mindestens 12 Stunden vorher ab. Es reicht eine kurze Mail.